Liebe Wibbelstätz-Familien,

wir möchten Euch/Sie über eine Neuregelung des Anspruchs auf Notbetreuung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informieren. Die offiziellen Pressemitteilungen finden Sie unter https://www.mkffi.nrw/pressemitteilungen.

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, „dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt, es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.“

Für die Betreuung am Wochenende findet sich folgende Regelung:

„Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt.“

Weiterhin gilt:

Die Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, dürfen ihre Kinder nicht bringen, wenn sie selbst oder ihre Kinder

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), es sei denn, dass seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Der Vorstand bittet Sie, die Inanspruchnahme der Notbetreuung unbedingt kritisch zu überdenken und zunächst alle Möglichkeiten einer anderweitigen verantwortungsvollen Betreuung in Betracht zu ziehen. Die Neuregelung dient dazu, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihrer Arbeit auch nachgehen können und nicht zu hause bleiben müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Diese Personen werden aktuell dringend gebraucht. Allerdings bedeutet eine Betreuung einer größeren Gruppe Kinder im Kindergarteen auch, dass wesentliche neue Infektionsketten entstehen, die sich über die einzelnen Familien der zu betreuenden Kinder, das Betreuungspersonal, aber vor allem genau die systemrelevanten Personen erstreckt!

An dieser Stelle möchten wir auch unseren Dank an Euch/Sie aussprechen: In der letzten Woche musste kein Kind im Kindergarten betreut werden. Uns ist bewusst, dass die Organisation einer anderweitigen Betreuung für viele großen Aufwand und unter Umständen auf finanzielle Einbußen bedeutet. Dennoch leisten Sie alle damit einen wertvollen Beitrag, Infektionsketten zu verhindern und damit die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Bitte melden Sie sich (leitung@wibbelstaetz.de), wenn Sie nächste Woche eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, damit wir den Personaleinsatz entsprechend planen können.

Allen Wibbelstätzen wünschen wir weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund!

Der Vorstand