Es geht um´s Geld
Der Verein, in dem Sie als Eltern mit der Aufnahme Ihres Kindes Mitglied werden, ist von der Stadt Rheinbach und dem Land Nordrhein-Westfalen als Jugendhilfeträger nach dem Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannt. Die Finanzierung der Elterninitiative Wibbelstätz basiert auf der verwaltungsrechtlichen Einstufung als ein „Armer Träger“. Der Begriff des „Armen Trägers“ verdeutlicht seinen besonderen Förderungsbedarf, denn alleine mit Mitgliedsbeiträgen sind die Betriebskosten auch nicht annähernd aufzubringen.
Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuschüsse, die vom Jugendamt der Stadt Rheinbach an die Einrichtung nach Buchungszeiten beantragt und weitergeleitet werden, insg. sind dies 96 %.
4 % übernimmt auch weiterhin die Stadt Rheinbach.
Die Eltern zahlen nach ihrem Einkommen gestaffelt an das örtliche Jugendamt ihren Elternbeitrag, der sich aus dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ergibt. Zusätzlich erhebt die Elterninitiative einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.